Guter-Samariter-Gesetz
First Aid & CPR Wyoming
Eine der häufigsten Bedenken beim Gedanken an HLW oder Erste Hilfe ist die zivilrechtliche Haftung: „Was, wenn ich versuche zu helfen und etwas schief geht? Kann man mich verklagen?“ Die Antwort in Wyoming ist klar — das Gesetz schützt Sie.
Ihr Schutz nach dem Gesetz
In Wyoming bietet das WY Statutes § 1-1-120 Rechtsschutz für jede Person, die in einer Notsituation in gutem Glauben Hilfe leistet. Any person (including physicians) rendering emergency care/assistance without compensation at place of emergency is not liable unless gross negligence or willful/wanton misconduct. Unpaid volunteer ambulance/rescue crews explicitly protected.
Dieser Schutz erstreckt sich ausdrücklich auf die Verwendung automatisierter externer Defibrillatoren (AED), gesetzestext: WY Statutes § 1-1-120. Wenn Sie einen AED verwenden, um einer Person bei Herzstillstand zu helfen, sind Sie vor jeglicher Haftung geschützt.
Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln
Wyoming verpflichtet nicht gesetzlich zur Hilfeleistung. Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, in einem Notfall einzugreifen. Aber wenn Sie sich entscheiden zu helfen — und wir glauben, dass Sie es tun sollten — schützt das Guter-Samariter-Gesetz Sie vor jeglicher Haftung für Ihre gutgläubigen Bemühungen.
Die Frage ist nicht, ob Sie gesetzlich zum Helfen verpflichtet sind. Es ist, ob Sie bereit sein werden, wenn es darauf ankommt. Die HLW-Ausbildung gibt Ihnen das Vertrauen und die Fähigkeiten, entschlossen zu handeln, wenn das Leben eines Menschen auf dem Spiel steht.
Warum Ausbildung unerlässlich ist
Guter-Samariter-Gesetze schützen Personen, die in gutem Glauben handeln. Aber das Vertrauen zum Handeln kommt aus der Ausbildung. Eine in HLW geschulte Person greift viel eher bei einem Herznotfall ein — und tut dies viel effektiver. Unsere Kurse bereiten Sie darauf vor, kompetent und selbstbewusst zu reagieren, in dem Wissen, dass das Gesetz auf Ihrer Seite steht.